Waldorfpädagogik / Blickpunkt Kind / Bildungsdokumentation
Bildungsdokumentation
In unserer Einrichtung haben die Eltern die Möglichkeit zu entscheiden, ob sie sich eine Bildungsdokumentation für ihr Kind wünschen.
Die Dokumentation besteht aus verschiedenen Bestandteilen:
01
Es gibt drei ausführliche Bögen für drei unterschiedliche Alterstufen, die nach intensiver Beobachtung des Kindes ausgefüllt werden: der 1. nach der Aufnahme, der 2. ein Jahr vor der Einschulung und der 3. kurz, bevor die Kinder die Einrichtung verlassen. Diese Bögen haben die Erzieher mit Hilfe des Vorschlages eines Waldorfkinderhauses, in dem ein ähnlicher seit Jahren verwendet wird, entwickelt. Da unsere Einrichtung nach der Waldorfpädagogik arbeitet, muss eine Dokumentation der Bildung mit der Pädagogik konform gehen. Herkömmlich angebotene und allgemein praktizierte Bögen entsprechen nicht den pädagogischen Grundsätzen.
02
Für zwischenzeitliche Beobachtungen tageweise gibt es ebenfalls einen Bogen, bei welchem gezielt verschiedene Bereiche des Tages beobachtet werden. Die Einzelbeobachtungen werden den übrigen Bögen zugefügt.
- auch Protokolle von Elterngesprächen, die diesen nach Erstellung zum Lesen zur Verfügung gestellt werden, gehören dazu. Bei den sogenannten EntwicklungsGesprächen werden auch die Bögen gemeinsam angeschaut und besprochen.
- gemalte Bilder von den Kindern
- Beobachtungen, die Eltern zuhause gemacht und aufgeschrieben haben
- Kindermund
Diese Elemente der Dokumentation werden gesammelt und den Eltern beim Verlassen der Einrichtung übergeben. Darüber hinaus haben die Eltern jederzeit die Möglichkeit, die Dokumentation einzusehen. Falls Eltern die Dokumentation nicht mehr wünschen, können sie diese beenden. Wenn die Eltern einer Bildungsdokumentation nicht zustimmen, entstehen ihnen und ihren Kindern daraus keine späteren Nachteile, beispielsweise wenn die Kinder in die Schule kommen.
Die Erzieher stehen im Kontakt mit den Lehrern. Falls es einen Austauschbedarf zwischen Kindergarten und Schule geben sollte, so können die Eltern, wenn sie dies wünschen, eine Schweigepflicht- Entbindung unterschreiben, die es uns ermöglicht, mit den Lehrern zu sprechen.
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